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    Das Bild der Woche: Spaß im Seilgarten oder Skandal

    Von Andreas Dudda | 9.November 2009

    Hamster im Seilgarten

    Foto:
    Bärbel* und Sabine* kurz vorm “Duo-Todessprung”, während Max* und Gustaf* hilfreiche Anweisungen  und Ratschläge erteilen.
    [* Namen von der Redaktion geändert.]

    Vier Teilnehmer überqueren eine schwindelerregende Seiltraverse. Mit einer Länge von knapp 3 Metern und einer Höhe, die mindestens das 15fache der eigenen Körpergröße mist, stellt dieser Parcours – gespickt mit fiesen Hindernissen -  eine echte Herausforderung für das Team dar: Kooperationsfähigkeit, Geschicklichkeit und Teamgeist sind gefragt.  Diese beweisen unsere Kletterer auch (siehe Foto) und haben auch noch viel Spaß dabei.

    Die gleiche Situation aus Sicht des Sicherheitstrainers:

    Der Seilaufbau entspricht nicht der EN Norm 15567 (Mindestanforderungen für Seilgartenanlagen und deren Betrieb). Weder Kletterhelme (Norm EN 12492 bzw. optional Norm EN 397) noch Klettergurte (Normen CE, EN 12277 Typ C, UIAA 105 bzw. EN 361 oder 358) sind vorhanden – ganz zu schweigen von einer fehlenden Toprope-Sicherung. Auch das verwendete Material (hier: Wäscheleine, Typ E527199, ∅: 3 mm) erfüllt wahrscheinlich nicht die EN 15567 und wird bei einem Normsturz nach dem durch EN bzw. UIAA-Norm festgelegten Wert von max. 12 kN Fangstoß für Einfachseile nicht gerecht.

    Die ganze Anlage und der Betrieb entspricht weder den aktuellen Standards (z.B. ERCA – European Ropes Course Association) und gängigen Normen, noch der Regelungen nach EN 1176 Teil 1-4 (Spielplatznorm) , falls die Anlage rechtlich überhaupt als unbeaufsichtigter Spielplatz zu bewerten ist.

    Im Falle des ungesicherten Sturzes (Sturzfaktor=0) würde unser Freund bei einer Fallhöhe von 2,00 m und einem Körpergewicht von 100g ungebremst mit einer plötzlich einwirkenden Bremskraft (Aufschlag) von 0,01962 KN (ca. 2 kg) beim Einschlag in den Boden zu rechnen haben. Dieser Fangstoß liegt sicherlich unterhalb des geforderten Standards von 6 KN, entspricht allerdings einem G-Wert von 20, was zu schweren körperlichen Verletzungen führen kann. (Hinweis: In Deutschland darf bei Fahrgeschäften ein Grenzwert von 6g nicht überschritten werden.)

    Spaß hin oder her: Aus Sicht des Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V., hier vor allem der bestehende Arbeitsausschuss NA 112-01-09 AA “Seilgärten”, der auch die DIN EN 15567 erarbeitet hat, ist das vorhandene Szenario der reinste Skandal.

    Ausserdem ist noch fraglich, ob dieser Seilgarten, sofern stationär errichtet, überhaupt durch  “TÜV” oder “DEKRA” oder eine durch den Fachverband ERCA geprüfte unabhängige Inspektionsstelle für eine Erstabnahme (“Typ A” gemäß EN ISO/IEC 17020:2004) durchgeführt wurde (geschätzte Kosten: EUR 3000) bzw. eine wiederkehrende Inspektion stattgefunden hat.

    Als weiterführende und spannende Lektüre sei dem interessierten Seilgartenbesucher noch die DIN EN 15567-1 (Kosten: EUR 87,40) sowie die DIN EN 15567-2 (Kosten: EUR 62,20) des “Deutsches Institut für Normung” ans Herz gelegt. Die Inhaltsangaben der beiden Werke gibt es übrigens kostenlos, z.Bsp. hier: DIN EN 15567-1 sowie DIN EN 15567-2

    Also, viel Spass im Seilgarten …

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    4 Kommentare zu “Das Bild der Woche: Spaß im Seilgarten oder Skandal”

    1. Eleonore meint:
      1.Januar 2010 um 18:41

      Das ist ein lustiger Artikel – hab beim Lesen Tränen in den Augen gehabt. Allerdings stimmt er im Nachklang auch nachdenklich bei so vielen Normen, Gesetzen und Vorschriften.

    2. Andreas Dudda meint:
      1.Januar 2010 um 18:51

      Hallo Eleonore,

      danke für deinen Kommentar. Im Grunde sind es keine Gesetze oder Vorschriften, sondern wir sprechen von Standards ohne rechtsverbindlichen Charakter. Indessen werden sich im Fall der Fälle die Richter wohl an den Standards ausrichten.

    3. Cornelia meint:
      1.Januar 2010 um 19:01

      ichfassesnich! Hab laut gelacht beim Lesen deines Textes! Das Lachen gefror mir aber sofort bei 3000,00€ Endabnahme? Das ist ja viel teurer als der Bau der Anlage…. Leute, fächelt mir Luft zu…..

    4. Andreas Dudda meint:
      1.Januar 2010 um 19:04

      Das seltsame an der EN 15567 ist, dass es zur Zeit in Deutschland KEINE ERCA geprüfte unabhängige Inspektionsstelle für eine Erstabnahme (“Typ A” gemäß EN ISO/IEC 17020:2004) gibt :-)

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